Neuregelung des Gebührenrechts im Bereich der Hygiene bei der Gewinnung von Frischfleisch
Liebe KundenInnen,
der Hessische Landtag hat am 16.10.2014 das oben genannte Gesetz beschlossen. Der Landkreis Schwalm-Eder hat nunmehr durch Satzung nach Maßgabe des § 9 des Gesetzes über kommunale Abgaben kostenpflichtige Tatbestände und Gebührensätze für Amtshandlungen im Bereich der Gewinnung von Frischfleisch am 08.12.2014 im Kreistag über eine Anpassung der Gebühren in diesem Bereich beschlossen.
Fazit: Eine Erhöhung um 6,40 Euro pro Schlachttier tritt somit ab 01.04.2015 in Kraft.
Diese Erhöhung müssen wir leider an unsere Kunden weiterleiten!
Die Schlachtgebühr beziffert sich
ab dem 01.04.2015 auf 24,68 Euro pro Tier!
Unser Schlachtpreis pro Kilogramm bleibt von dieser Erhöhung unberührt. Die Schlachtgebühr ist eins zu eins ein durchlaufender Posten, der an die Behörden abgeführt wird.
Für Ihr Verständnis, weitere Geschäftsbeziehung und Zufriedenheit mit unserem hochwertigen Lammfleisch möchten wir uns an dieser Stelle bedanken.
Ihre
Familie Heyner
Ab 01.04.2015 neue Schlachtgebühren
von 24,68 Euro/Tier!